Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Vereinbarungen
a) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt.
b) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Zahl von Personen sowie Tieren belegt werden. Bei Missachtung behalten wir uns vor, den Vertrag zu beenden, die bereits gezahlte Miete zu behalten und ggf. anzupassen!
c) Wenn die Ferienwohnung mit einem Telefon für Gespräche in das deutsche Festnetz ausgestattet ist, werden Sonderrufnummern, Mobilfunknummern und Gespräche ins Ausland werden mit dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
d) Sofern Fahrräder Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen, besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn diese durch einen technischen Defekt (z.B. durch Vormieter) nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
e) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
f) Internet wird in den ein oder anderen Wohnungen kostenfrei zur Verfügung gestellt - sollte dies nicht funktionieren gilt dafür KEINE Mietminderung
g) natürlich wird auch hier und da mal in der Nachbarschaft gebaut, gearbeitet etc. - der Service aber nicht darüber informiert.
h) alle Unterkünfte sind mit Adressen ausgewiesen - bitte selber darüber in Kenntnis setzen, ob Ihnen die Lage gefällt!
2. Mietpreis/ Anzahlung
Vom Mietpreis sind 20% bei Vertragsabschluss zu überweisen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Ankunft fällig. Der Vermietungsservice Extra behält sich vor, insb. bei kurzfristigen Vermietungen oder Langzeitbelegungen abweichende Anzahlungen zu verlangen.
3. An- und Abreise, Schlüsselübergabe (hierfür ist nur die HANDYNUMMER zu gebrauchen)
Einige Mietobjekt stehen dem Mieter am Tag der Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung/ einige erst ab 16 Uhr (Häuser und einige Wohnungen!)
Und natürlich kann es IMMER passieren, dass es zu Verzögerung kommt; denn die Reinigungskraft ist nicht nur für ein Objekt zuständig; wir wissen nicht, wie der Vorgänger das Objekt hinterlassen hat; es kann sein, dass noch Handwerker rein müssen, etc. pp
Natürlich versuchen wir stets dies zu Vermeiden, aber nichts desto trotz, bitten wir hier um Verständnis Ihrerseits, wenn es doch einmal passieren sollte, dass der Schlüssel nicht pünktlich vor Ort ist.
Im Gegenzug bieten wir deshalb an, dass Sie Ihre Handynummer am Anreisetag bereits ab 12 Uhr telefonisch durchgeben können . Werktags ist das Büro vormittags noch bis 12.45 Uhr belegt. Danach erst wieder ab 14.30 Uhr
Am Wochenende wird das Büro erst um 13.30 Uhr belegt.
Sollte der Schlüssel zu den jeweiligen Anwesenheitszeiten von uns bereits im Büro sein, würden wir Sie zurück rufen, und Sie könnten schon eher in Ihre Ferienunterkunft.Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete (im Büro).
Infos zum Abreisetag:
Am Tag der Abreise muss das Objekt besenreinbis 10:00Uhr geräumt sein. Der Geschirrspüler ist bitte ausgeräumt und Ihr Müll in den vorgesehenden Containern/ Tonnen. Das Altglas bringen Sie bitte selber weg.
Bei Verlust von Schlüsseln durch den Mieter haftet dieser für alle sich daraus ergebenden Ersatzbeschaffungs- oder sonstigen Kosten. Bei Abreise legen Sie die Schlüssel auf den Tisch und ziehen die Tür hinter sich zu (es sei denn, Sie erhalten andere Infos von uns)
3a. Reklamation
Reklamationen sollen nicht, können aber immer mal sein!
Selbstverständlich sind wir stets bemüht, alles zu Ihrer Zufriedenheit zu erledigen. Sollte dennoch mal etwas nicht in Ordnung sein, bitten wir um schnellstmögliche Information, insbesondere in Bezug auf Reinigungen oder Beschädigungen. Dies ist besonders wichtig, wenn hieraus im späteren Verlauf Schadensansprüche durch Gäste oder Eigentümer gestellt werden sollen. Gemäß Reisevertragsrecht § 651 im BGB muss jedem die Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden auch wir sind nur Menschen und bitten daher um Information, Nachricht und Nachsicht.
3b. Informieren Sie sich bitte vorher, ob "Bausaison" ist - es kann immer sein, dass in den Monaten, in denen gebaut werden darf, in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Ferienobjekt eine Veränderung vorgenommen wird. Wir werden darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Dies ist kein Grund bei uns Schadensersatz anzufordern, wenn solch ein Vorhaben in die genehmigte "Bausaison" & Ihren Urlaub fällt.
4. Haftung
a) Der Vermieter stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln.
b) Der Mieter hat unverzüglich nach dem Einzug eventuelle Schäden oder Unreinheiten an unser Büro 04931-9808200 oder telefonisch unter 0152-29204969, zu melden. Für Schäden, Mängel oder Verluste, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter.
c) Nutzung des Kfz- Abstellplatzes auf eigene Gefahr.
d) Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keiner Haftung übernommen.
e) Sofern Fahrräder kostenfrei zur Verfügung stehen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn diese durch einen technischen Defekt (z.B. durch Vormieter) nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Internetnutzung/WLAN(sofern zur Verfügung gestellt)
a)Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
b) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu
ändern.
c) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
d) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbungnutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn das Internet durch einen technischen Defekt nicht zur Verfügung stehen.
Kurzfassung: In den Wohnungen, die mit WLAN ausgestattet sind, stellen wir dieses kostenfrei zur Verfügung. Dies ist KEIN Bestandteil der Buchung & kann somit nicht beanstandet werden, falls es zu Störungen, etc. pp kommen sollte
6. Kurkarten (Kurtaxe)
Gemäß der Satzungsregelung des Nordseeheilbades Norddeich, muss der Vermietungsservice Extra im Namen den Vermieters die Kurabgabe seiner Gäste erheben und abführen, sowie dem Urlauber die Kurkarte aushändigen. Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag Aufenthalt in der Hauptkurzeit vom 14.03- 31.10 für jede Einzelperson ab 16 Jahre 2,50 , in der übrigen Zeit 1,20. Kinder bis 16 Jahre sind frei, müssen aber auch entsprechend angemeldet werden. Bitte geben Sie daher Namen, Vornamen und Geburtsdaten der anreisenden Gäste an.
7. Auszug
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen,der Geschirrspüler leer und der Hausmüll in die entsprechenden Müllbehälter zu bringen. Die Betten sind bitte abgezogen, die Wäsche im Badezimmer deponiert. Alle Türen und Fenster sind zu schließen. Die Fahrräder u. evtl. Bollerwagen sind an der angeordneten Stelle unterzubringen. Sollten Sie gegrillt haben - bitte den Grill reinigen.
8. Kündigung/Stornierung
a) Der Vermieter sowie Vermietungsservice Extra kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm- oder Brandschaden, etc.) und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
b) Mietverhältnisse, die über eine kurze Zeit eingegangen werden, sind in der Regel nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar (§ 542 II BGB). Das bedeutet, dass der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Sprich, die Miete ist grundsätzlich immer fällig, egal wann der Mieter absagt (§ 537 I BGB).
Der Vermieter/ Vermietungsservice Extra muss gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung das Objekt anrechnen. Der Mieter muss also ggf. den Mietzins zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte/wollte. Sofern eine Neuvermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter 10% des ursprünglichen Mietpreises als Kostenpauschale an den Vermietungsservice Extra zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Andernfalls gilt folgende Storno-staffel:
Stornierung > 61 Tage 10%
Stornierung 60-50 Tage 20%
Stornierung 49-36 Tage 40%
Stornierung 35-22 Tage 60%
Stornierung 21-15 Tage 90%
Stornierung 14-Anreise 100%
Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung! Nähere Infos finden Sie auf unserer Homepage.
8c) Corona-Stornierung;
Wir bieten Ihnen an, dass die getätigten Zahlungen hier eingefroren werden und für eine Folgebuchung als Gutschein bestehen bleiben.
Sollte Norddeich für touristische Zwecke gesperrt sein, hätten Sie ggf. die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren; aber solang von der Regierung nichts anderes vorgesehen ist, müssen Sie bei sonstiger Stornierung die Gebühren zahlen, die Sie bei Vertragsabschluss akzeptiert haben.
Wir raten IMMER zu einem Abschluss einer Reiserücktrittversicherung (die Corona mit einschliesst)
8d) Baulärm & Baustellen
Wenn der Urlaub in einer Phase - wo hier gebaut werden darf; stattfindet - sind weder Eigentümer noch unser Service dazu verpflichtet Gelder zurück zu erstatten; denn auch wir werden über Baumaßnahmen nicht informiert.
Hier und da - wenn wir Meldungen bekommen; informieren wir natürlich!
9. Widerruf
Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung besteht kein Widerrufsrecht. Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte) außer Kraft gesetzt ist; § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
10. vergessene Liegenbleibsel
Wenn Sie bei Abreise etwas liegen gelassen haben; die Reinigungskraft dieses gefunden und hier abgegeben hat, werden wir drei Monate sichern - danach wird es entsorgt.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich per Mail zu informieren. Sie erhalten dann einen Verwendungszweck unter dem es dann zu überweisen ist.
Kleinigkeiten werden mit 5,- Euro / grössere Dinge mit 10,- Euro berechnet.
Die Preise verstehen sich inkl. Arbeitsaufwand und Porto.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein - verschicken wir nicht; oder berechnen 2 Euro für unseren Aufwand und verschicken dann Portofrei
11. Schlussbestimmungen
a) Der Vermietungsservice Extra handelt in Vermietungsleistungen in fremdem Namen und für Fremde Rechnung (Vermittler/Agent)
b) Änderungen und Streichungen im Vertrag sind unwirksam, wenn sie nicht durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
c) Wir setzen den Mieter davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig speichern und verarbeiten. Die Daten verbleiben in unserem Hause und werden nur geschäftsnotwendig genutzt.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 28.10.2021